Informationsschreiben des MFD BD e.V. zu
Dalmatiner und Schimmel (Stand Februar 2014)
Bei Dalmatiner und Schimmel handelt es sich um zwei Zeichnungen bei Meerschweinchen, die über das sogenannte „Roan-Gen“ verfügen.
Beide werden in verschiedensten Farbschlägen gezüchtet. Der folgenden Beschreibung folgen Dalmatiner und Schimmel, die nach Standard gezüchtet werden, es gibt aber durchaus Tiere mit abweichender Zeichnung, die dennoch zu dem genannten Zeichnungsmuster gezählt werden:
Dalmatiner:
Kopf, Ohren und Füße farbig. Der Körper ist weiß mit farbigen Flecken. Der Dalmatiner hat eine Blesse
Schimmel:
Kopf, Ohren und Füße farbig. Die Körperfärbung weist weiße und farbige Haare im gleichmäßigem
Mischungsverhältnis auf (so genannte Schimmelung). Schimmel haben keine Blesse.
Weitere Rassemerkmale entnehmen Sie bitte dem verbandseigenen Standard!
Vererbung:
Das Dalmatiner- und Schimmel Gen (Rn) verhält sich dominant. Das heißt, verpaart man eines der zuvor genannten Tiere mit einem farbigen (einfarbig oder zweifarbig ohne Weiß) Tier, so entstehen zur Hälfte farbige Tiere und zur anderen Hälfte Dalmatiner-, oder Schimmel. Die farbigen Tiere der F1 sind keine Dalmatiner- oder Schimmelträger!
Verpaart man jedoch einen Dalmatiner-, oder Schimmel miteinander, verdoppelt sich das RoanGen und wirkt in seiner Verdoppelung letal, d.h. es kommt zu Missbildungen bei den Welpen. Dies muss ausdrücklich verhindert werden und verbietet sich in der Zucht solcher Meerschweinchen!
Beeinträchtigungen:
Jungtiere, welche aus einer Dalmatiner- oder Schimmelverbindung gefallen sind, und denen nicht einwandfrei
anzusehen ist, ob sie „schlechte“ Farbige sind, oder „schlechte“ Dalmatiner-, bzw. Schimmel, sind grundsätzlich und vorsichtshalber als Dalmatiner oder Schimmel anzusehen. Es ist darauf zu achten, dass jedes Jungtier, welches weiße Behaarung, und sei es noch so wenig, aufweist, vorsichtshalber als Schimmel oder Dalmatiner anzusehen ist.
Aus diesem Grund sollen Dalmatiner und Schimmel auch nie mit einem „Weiß-gescheckten“-Meerschweinchen verpaart werden, da durch die Weißscheckung eine eventuelle Dalmatiner- oder Schimmelzeichnung verwischt und überdeckt werden kann.
Tierschutzgesetz §11b
Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten …, soweit im Falle der Züchtung züchterische Erkenntnisse … erwarten
lassen, dass als Folge der Zucht oder Veränderung … bei der Nachzucht, den … Tieren selbst oder deren
Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder
umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten …
Merke:
Der Dalmatiner- und Schimmelfaktor ist dominant!
Es gibt keine Dalmatiner- oder Schimmelträger!
Dalmatiner und Schimmel müssen immer mit farbigen Tieren verpaart werden. Dalmatiner und Schimmel nie mit weißen Tieren, oder mit „Weiß-Schecken“ verpaaren!
Jungtiere mit weißen Haaren und weiße Jungtiere aus Dalmatiner- oder Schimmelverpaarung
vorsichtshalber immer als Dalmatiner, bzw. Schimmel ansehen!
Dalmatiner und Schimmel nur mit komplettem Abstammungsnachweis und Merkblatt abgeben!
Als Dalmatiner, oder Schimmelzüchter verantwortungsvoll mit seiner Zucht umgehen und Aufklärungsarbeit leisten!
Wichtiger Hinweis:
Achtung unbedingt beachten!
„Aus tierschutzrechtlichen Gründen (Verdoppelung des „Roan-Gens“ und dadurch wirksamer
Letalfaktor bei Dalmatiner und Schimmel), festgehalten im § 11 Tierschutzgesetz sind folgende Verpaarungen verboten:
Dalmatiner x Dalmatiner
Schimmel x Schimmel
Dalmatiner x Schimmel